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Mittwoch, 20. März 2013

"Viel Dienst - wenig Verdienst"

Ein Artikel aus physio.de:

"19.03.2013 171154
Am kommenden Mittwoch, den 21. März, steht alles ganz im Zeichen der Forderung einer fairen Vergütung: Die Heilmittelerbringer sowie die angrenzenden Gesundheitsberufe fordern eine faire Vergütung und möchten darüber auf dem Equal Pay Day hierüber umfassend informieren.

Die schlechte Vergütung in den Gesundheitsberufen birgt schon lange einen großen Diskussionsbedarf. Im Vergleich zu anderen, ähnlich strukturierten Ausbildungsberufen belegt das Einkommen in den Gesundheitsberufen meist die hinteren Ränge. Von Managergehältern sieht man sich ergo weit entfernt. Die ungerechte Lohnverteilung findet sich nicht nur in den verschiedenen Berufssparten, sondern auch in der Geschlechterverteilung: Die Gesundheitsberufe zeigen sich im frauendominierenden Gewand – rund 80 Prozent aller Mitarbeiter sind weiblich. Der Lohn? Wenig.

Die Inititatoren des Equal Pay Day, auch genannt "Business and Professional Woman Germany" (BPW) möchten eine Steigerung des Gehaltes erwirken. Mit Hilfe der Gleichstellungsbeauftragten der Berliner Bezirke werden unter anderem die Berliner Rathäuser beflaggt und an weiteren prominenten Orten die Zeitung "E%trablatt" verteilt.
"Die Aufwertung von Berufen mit einem hohen Frauenanteil ist ein wichtiger Schritt in Richtung Entgeltgleichheit", erklärt Hendrike von Platen, Präsidentin des BPW Germany e.V.. "Unter dem Motto 'Viel Dienst – wenig Verdienst' wollen wir aufzeigen, welchen Anteil die schlechtere Bezahlung von Gesundheitsberufen, die überwiegend von Frauen ausgeführt werden, an der Entgeltlücke von 22 Prozent zwischen Frauen und Männern hat."

"LogopädInnen helfen Menschen mit Sprach-, Sprech-, Stimm- und Schluckstörungen jeden Alters, ihre Lebensqualität zu erhalten, die Kommunikation zu verbessern und die gesellschaftliche Teilhabe zu sichern. Unsere Arbeit ist für die Betroffenen unverzichtbar. Aber der Reallohn der LogopädInnen ist seit Jahren rückläufig. Viele meiner KollegInnen arbeiten in prekären Verhältnissen, beziehen trotz Vollzeitbeschäftigung noch Hartz IV und haben keinerlei Altersvorsorge", erklärt Christiane Hoffschildt, Präsidentin des Deutschen Bundesverbandes für Logopädie e.V. zu den schlechten Arbeitsbedingungen.

Rückendeckung bekommt sie von ihrer Kollegin Sabine George, Vorstandsmitglied des Deutschen Verbandes für Ergotherapeuten e.V. "Dies gilt genauso für ErgotherapeutInnen. Zusätzlich werden durch Personalabbau und Arbeitsverdichtung die Anforderungen an die Berufsangehörigen immer höher. Aufgrund der zunehmend schlechteren Arbeitsbedingungen scheinen viele ihren Beruf nicht mehr langfristig auszuüben; immer mehr Arbeitgeber klagen über Schwierigkeiten, ErgotherapeutInnen zu finden. Dadurch entsteht nicht nur ein Schaden für die Betroffenen, sondern auch für die Gesellschaft insgesamt, denn Ergotherapie dient dem Erhalt und der Wiederherstellung der Teilhabe, Selbständigkeit und Arbeitsfähigkeit, was in Zeiten des demographischen Wandels unverzichtbar ist."

Angemessene Arbeitsbedingungen, Ost-West-Angleich, Grundlohnsummenbindung – die Themen der Gesundheitsberufe sind vielfältig!"


AvB / physio.de

Freitag, 23. März 2012

Wie sieht eine korrekte Heilmittelverordnung aus?

Ja, das ist gar nicht so einfach!
Nicht jeder Arzt, nicht jede Helferin, nicht jeder Physio/Ergo/Logo weiß, wie eine bürokratisch richtig ausgefüllte Verordnung auszusehen hat.
Es gibt ganz genaue Vorschriften dazu. Und wehe, es ist nur ein kleines Detail falsch, dann bekommt der Therapeut keine Kohle von der Krankenkasse.
Ein ganz doofes Gerichtsurteil wird zugrunde gelegt, wer die Verantwortung trägt. Nicht etwa der Arzt, der die Diagnose gestellt hat und ein Rezept ausstellt. Selbstverständlich auch nicht seine Helferin, ist ja klar.
Der Therapeut trägt die Verantwortung. Er soll prüfen, ob die Diagnose zum Indikationsschlüssel passt, muss die Fristen einhalten und den Patienten zur Korrektur in die Arztpraxis schicken.

Damit auch jeder weiß was ihm zusteht, kann man mal im Heilmittelkatalog blättern: http://www.heilmittelkatalog.de/hmkonline.html

Weil es aber immer wieder ganz dollen Ärger gibt, hat jetzt die AOK ein Heilmittelverordnungszertifikat heraus gegeben. Alle Beteiligten können hier ihr Wissen um die Heilmittelverordnung überprüfen und lernen wie es geht.
Am Ende, wenn man es geschafft hat, erhält man das Zertifikat!

So sieht das dann aus, wenn man es beherrscht ;-))

Ich frage mich, warum ich nicht gleich die Verordnung selbst ausfüllen darf, wo ich doch die ganze Verantwortung dafür allein tragen soll?? 

Wer auch so ein schönes Zertifikat haben will, kann hier die Fragen beantworten:  http://www.aok-gesundheitspartner.de/include/elearning_heilmittel/d311916f-7607-4e28-82e2-d71d55581c20/start.htm?learningpath=0

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Montag, 19. März 2012

Physiotherapie ohne Rezept - da wird Steuer fällig

http://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/berufspolitik/article/805337/physiotherapie-rezept-steuer-faellig.html

Das machen viele Patienten: Sie bezahlen ihre notwendigen Physiobehandlungen aus eigener Tasche, weil der Arzt, meist aus Budgetgründen nichts mehr verordnet.
Seit 1.1.2012 muss dafür auch Mehrwertsteuer gezahlt werden.

Da fühlen sich die Versicherten doppelt und dreifach bestraft. Schließlich zahlt man jeden Monat viel in die gesetzliche Krankenversicherung ein und zusätzlich zahlt man seine Physiotherapie aus eigener Tasche weiter. Jetzt kommt auch noch die Mehrwertsteuer obendrauf. Was machen die Kranken, die sich das nicht leisten können?
Na, die haben halt Pech gehabt...

P.S.: bei uns gibt es noch die alten Preise!!!! Aber nicht weitersagen!!!
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Freitag, 28. Oktober 2011

Panik vor dem Regress

"Mein Arzt darf mir nicht mehr verschreiben."
"Mein Bein ist gebrochen und nun soll ich zur Gruppengymnastik."
"Der Doktor sagt, Sie sollen es mir einmal zeigen, damit ich zu Hause üben kann."
"Zu Hause soll ich Rotlicht machen und Sie sollen dann massieren."
"Der Arzt hat Elektrotherapie drauf geschrieben und gesagt, Sie sollen aber manuelle Therapie machen."
"Ich komme nicht mehr zur Therapie. Der Arzt sagt, ich soll mit meinem Schlaganfall Rehasport machen."

Das sind Sätze, die wir nun verstärkt in der Praxis von den Patienten zu hören bekommen.

Aber auch diese Sätze von Ärzten:
"Ab sofort verschreibe ich gar nichts mehr, hab nen dicken Regress am Hals."
"Ich verschreibe grundsätzlich nur ein Rezept pro Quartal."
"Die KV (kassenärztliche Vereinigung) schreibt mir das so vor."
"Ich darf keine Massagen verordnen."
"Wir dürfen nur noch Gruppentherapie verschreiben." (Unfallarzt!!!)

Diese traurige Liste ließe sich endlos weiter schreiben.
Doch in den meisten Fällen sind die Ängste größer als der tatsächliche Verlust.
Mit guter Zusammenarbeit, genauer Kenntnis der Fakten, ausschöpfen seiner Möglichkeiten und ein wenig Fleißarbeit ließen sich die Heilmittelregresse in den meisten Fällen erfolgreich abwehren.

Hier ein paar Tipps:
http://www.heilmittel-regress.de/newsdetails/article/berlin-bekommt-mehr-heilmittel.html?tx_ttnews%5BbackPid%5D=4280&cHash=8d442c7701a6bb1acff0231376c066d6

Für Berlin zwar nicht ausreichend genug Infos, aber wir haben ja auch Leser aus anderen Bundesländern ;-))

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Mittwoch, 8. September 2010

Gruppentherapie?!

Das Gesundheitssystem explodiert. Ist ja nicht neu. Die kassenärztlichen Vereinigungen rufen ihre Ärzte zu vermehrten Sparmaßnahmen auf. Das ist durchaus sinnvoll. So soll der Arzt entscheiden, ob statt einer physiotherapeutischen (oder ergotherapeutischen) Einzelbehandlung nicht auch ebensogut eine Gruppentherapie verordnet werden kann.

Info: http://www.kvberlin.de/20praxis/80service/80rundschreiben/rs_100319_gruppentherapie.pdf

Das kann bei bestimmten Erkrankungen zu besonders positiven gruppendynamischen Heilerfolgen führen.
So weit so gut!

Was ist aber, wenn z.B. ein Unfallarzt Patienten mit frischen Frakturen zur Gruppentherapie schickt?
Wer kann sich vorstellen, dass man effektiv einen gebrochenen Arm oder ein gebrochenes Bein funktionell in der Gruppe therapieren kann, besonders, wenn man kein Gleichgewicht hat (Gehstützen), die Arme nicht bewegen kann und bei Schmerzen sich kaum an- und ausziehen kann?
Ja, wir haben so eine Arztpraxis in der Nähe und das ist gar nicht lustig, da Kommunikation komplett blockiert wird.

Aber die Krönung kommt noch:
Gestern kam eine alte Dame, der Elektrotherapie verordnet wurde.
Natürlich in der Gruppe!
Was gibt das? Kabelsalat mit Patientengarnierung?!

Nee, liebe Arztpraxis, meine Toleranzgrenze ist hiermit endgültig überschritten!!!

?!?!?!?!?!?!?!?!

Freitag, 12. März 2010

Physiotherapie ungerecht verteilt?!

http://www.up-aktuell.de/news/2010/03/%E2%80%9Edie-verteilung-ist-nicht-gerecht-%E2%80%9C-8921.html


Hier noch die kleine Anfrage:


Deutscher Bundestag Drucksache 17/598 17. Wahlperiode 29. 01. 2010
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Maria Klein-Schmeink, Birgitt Bender, Elisabeth Scharfenberg, Dr. Harald Terpe, Katrin Göring-Eckardt, Britta Haßelmann, Markus Kurth, Beate Müller-Gemmeke und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Regional ungleicher Zugang zu Heilmitteln
Die gesetzliche Krankenversicherung ist dem Grundsatz verpflichtet, allen Versicherten den gleichen Zugang zu den medizinisch notwenigen Gesundheitsleistungen zu ermöglichen. Dabei erfolgt die Konkretisierung der Leistungsansprüche der Versicherten über Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses, die bundeseinheitlich gelten. Diesem Grundsatz des einheitlichen Leistungsanspruchs scheinen die Ergebnisse des Heilmittelberichts 2009/2010 des Wissenschaftlichen Instituts der AOK klar zu widersprechen. Darin werden regional sehr unterschiedliche Zugänge der Bevölkerung zu Heilmitteln festgestellt. Eine räumlich unterschiedliche Behandlungsintensität ist bei allen Arten von Heilmitteln (Physio-, Ergo-, Sprachtherapie) ersichtlich und deutet auf ein sehr unterschiedliches Verordnungsverhalten der Vertragsärzte in den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) hin.

Bei der Physiotherapie variierten 2008 die Leistungen je 1 000 AOK-Versicherte zwischen Sachsen (750,5), Berlin (677,4), Baden-Württemberg (625,1), Sachsen- Anhalt (612,6), Bayern (564,4) sowie Westfalen-Lippe (233,7), Nordrhein (314,1), Hessen (339,3). Der Bundesdurchschnitt beträgt 500. Der Unterschied zwischen der Region mit der höchsten und der mit der niedrigsten Behandlungs- zahl beträgt das 3,21-Fache.

Bei der Ergotherapie variierten 2008 die Leistungen je 1 000 AOK-Versicherte zwischen Sachsen (51,6), Schleswig-Holstein (44,6), Hamburg (43,3), Saarland (42,7) sowie Westfalen-Lippe (23,9), Hessen (24,5), Nordrhein (29,5). Der Bundesdurchschnitt beträgt 34. Der Unterschied zwischen der Region mit der höchsten und der mit der niedrigsten Behandlungszahl beträgt das 2,16-Fache.

Bei der Sprachtherapie variieren 2008 die Leistungen je 1 000 AOK-Versicherte zwischen Baden-Württemberg (43,9), Nordrhein (38,2), Schleswig-Holstein (36,7), Berlin (33,9), Westfalen-Lippe (26,3) sowie Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt (22,7), Rheinland-Pfalz (25). Der Bundesdurchschnitt beträgt 30,8. Der Unterschied zwischen der Region mit der höchsten und der mit der niedrigsten Behandlungszahl beträgt das 1,9-Fache.

Die Leistungen der Ergo- und der Sprachtherapie werden besonders häufig von Kindern in Anspruch genommen. Mehr als die Hälfte aller sprachtherapeutischen Leistungen werden von Kindern zwischen dem sechsten und neunten Lebensjahr beansprucht. Am häufigsten wird Sprachtherapie vor Abschluss der Sprachentwicklung verordnet. Mithin entscheidet die Entwicklung der Sprachfähigkeit über die Bildungschancen von Kindern.
Auch bei der Ergotherapie ist ein Verordnungsgipfel bei Kindern im Grundschulalter zu verzeichnen.

Drucksache 17/598 – 2–DeutscherBundestag–17.Wahlperiode

Wir fragen die Bundesregierung:
1. Wie erklärt sich die Bundesregierung die Diskrepanz bei den Verordnungen der
a) Physiotherapie,
b) Ergotherapie,
c) Sprachtherapie
zwischen den Kassenärztlichen Vereinigungen?
Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus, und wie gedenkt sie dieser Diskrepanz entgegenzuwirken?
2. Sind der Bundesregierung morbiditätsbezogene Gründe bekannt, die erklären, warum die Heilmittelverordnungen um etwa das Zwei- bis Dreifache zwischen den KVen mit den höchsten und den mit den niedrigsten Verordnungen variieren?
Falls ja, welche sind das?
3. Welche anderen plausiblen Gründe rechtfertigen nach Ansicht der Bundesregierung das unterschiedliche Verordnungsverhalten in den KVen?
4. a) Ist davon auszugehen, dass Richtgrößen das Verordnungsgeschehen maßgeblich beeinflussen?
Falls ja, weshalb, und in welcher Form?
Falls nein, weshalb nicht?
b) Wie erklärt sich die Bundesregierung die so stark differierenden Richtgrößen?
c) Welche Richtgrößen erscheinen der Bundesregierung für die Physio-, die Ergo- und die Sprachtherapie als notwendig und angemessen?
5. a) Sind der Bundesregierung KVen bekannt, die Vertragsärzte beim Umgang mit den Budgetgrenzen beraten?
Falls ja, welche sind dies, und in welcher Form geht die Beratung vonstatten?
b) Sofern eine solche Beratung nicht erfolgt, weshalb nicht?
c) Werden geeignete Softwareprogramme eingesetzt, um einen besseren Überblick über die Spielräume beim Heilmittelbudget zu haben?
Falls nein, weshalb nicht?
6. In welchen KVen sieht die Bundesregierung eine Unter- bzw. Überversorgung in der
a) Physiotherapie,
b) Ergotherapie,
c) Sprachtherapie?
Welches Ausmaß erreicht dabei in den einzelnen KVen die Unter- bzw. Überversorgung in den jeweiligen Heilmittelbereichen?
7. a) Wie bewertet die Bundesregierung den regional sehr unterschiedlichen Zugang von Kindern zu Sprach- und Ergotherapie?
b) Welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus?

Deutscher Bundestag–17.Wahlperiode–3– Drucksache 17/598

8. Gibt es, gab es oder plant das Bundesministerium für Gesundheit Aktivitäten, damit Kinder mit einer funktionellen Sprachstörung einen besseren und einheitlichen Zugang zu professionellen Leistungen der Sprachtherapie erhalten?
Falls ja, welche sind dies?
Falls nein, weshalb nicht?
9. Mit welchen Maßnahmen trägt die Bundesregierung dazu bei, dass die Empfehlung aus dem Bericht über die Lebenssituation junger Menschen „95 Pro- zent aller Kinder sollen bei der Einschulung über adäquate Sprachkompetenzen verfügen" (Bundestagsdrucksache 16/12860, S. 262) für alle Regionen im Bundesgebiet wirksam werden kann?

Berlin, den 29. Januar 2010
Renate Künast, Jürgen Trittin und Fraktion

Mittwoch, 2. Dezember 2009

Richtgrößenprüfung: Kein Grund zur Panik

Bahner, Beate
Richtgrössenprüfungen: Kein Grund zur Panik
STATUS
Überschreitungen des Richtgrößenbudgets lassen sich in der Regel rechtfertigen. Vielen niedergelassenen Ärzten flattert in diesen Tagen ein Schreiben der Prüfungsstellen ins Haus, in dem wegen der Überschreitung von Richtgrößen im Jahr 2007 eine Prüfung angekündigt wird. Richtgrößen sind Durchschnittswerte für die Verordnung von Arzneimitteln und Heilmitteln pro Jahr und Patient. Sie werden für jede Arztgruppe gesondert festgelegt, weil sich die Verordnungskosten unterscheiden. Die Richtgrößen und die damit gebildeten Richtgrößenvolumina bilden die Grundlage für die in mit Krankenkassen- und KV-Vertretern paritätisch besetzten Ausschüssen durchgeführte Richtgrößenprüfung. In diesen Ausschüssen wird entschieden, ob der Arzt bei Überschreitung seines Richtgrößenvolumens in Regress genommen wird oder sich einer Beratung unterziehen muss.
Richtgrößenprüfungen drohen somit Vertragsärzten aller Fachrichtungen, die Arznei- und Heilmittel verordnen und hierbei zugleich den vereinbarten Richtgrößen unterliegen. Das Prüfverfahren wird bereits dann eingeleitet, wenn das jeweilige Richtgrößenbudget des Arztes um mehr als 15 Prozent überschritten wurde. Das Richtgrößenbudget errechnet sich nach der Zahl der Behandlungsfälle (aufgegliedert nach Mitgliedern und Familienangehörigen einerseits sowie Rentnern andererseits), multipliziert mit der jeweils für Mitglieder und Rentner gültigen Richtgröße. Wenn und soweit Ärzte nun im Jahr 2007 ihr individuelles Richtgrößenbudget um mehr als 15 Prozent überschritten haben, sieht der Gesetzgeber zwingend die Einleitung einer Wirtschaftlichkeitsprüfung vor. Ein Regress droht allerdings nur dann, wenn das Richtgrößenbudget um mehr als 25 Prozent überschritten wurde. Wer also ein Schreiben bekommt, weil er sein Richtgrößenbudget um mehr als 15 Prozent, jedoch um weniger als 25 Prozent überschritten hat, der kann sich beruhigt zurücklehnen. Er hat zwar die Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben und die Überschreitung um mehr als 15 Prozent zu begründen. Da ihm jedoch kein Regress droht, sondern lediglich eine Beratung stattfindet, ist er noch nicht einmal verpflichtet, überhaupt Stellung zu nehmen. Anders sieht es aus, wenn das Richtgrößenbudget um mehr als 25 Prozent überschritten wurde. In diesem Fall ist der Arzt gut beraten, sich sowohl die Statistik als auch die Verordnungslisten beziehungsweise die von den Prüfgremien mitgeschickte CD-ROM sorgfältig anzusehen und zu prüfen, weshalb die Richtgrößen nicht eingehalten werden konnten. Nun ist auch ein Beratungsgespräch bei der KV oder die Einschaltung einer auf Regressverfahren spezialisierten Anwaltskanzlei ratsam. So kann frühzeitig die Festsetzung eines Regresses vermieden werden, der sonst mit der Weihnachtspost hereinflattert.

Sodann ist sowohl in rechtlicher als auch in medizinischer Hinsicht sorgfältig darzulegen, weshalb die Richtgrößen nicht eingehalten werden konnten. Hier geht es um die sorgfältige und plausible Beschreibung von Praxisbesonderheiten, die gut zu begründen sind. Gleichzeitig muss überprüft werden, ob alle Praxisbesonderheiten (wie etwa besondere Behandlungsmethoden oder die notwendige Versorgung einiger Patienten mit sehr teuren Präparaten), die bereits im Vorfeld aufgrund bestimmter Indikationen oder Wirkstoffe anzuerkennen sind, bei den Berechnungen der Prüfungsstelle auch tatsächlich berücksichtigt wurden. Eine sorgfältige Stellungnahme kann dazu führen, dass auch eine Überschreitung des Richtgrößenbudgets um mehr als 25 Prozent aufgrund von Praxisbesonderheiten plausibel erklärt werden kann und folglich kein Regress ausgesprochen wird. Wenn die betroffenen Ärzte derzeit noch keine Stellungnahme abgeben, so ist dies zu diesem Zeitpunkt nicht nachteilig. Denn die sorgfältige Begründung der Richtgrößenüberschreitung kann auch noch nach Erhalt des Prüfbescheids erfolgen. Wichtig ist es jedoch, die Widerspruchsfrist von einem Monat unbedingt einzuhalten, um die Rechtskraft des Bescheids zu verhindern. Im weiteren Verlauf kann vor dem Beschwerdeausschuss noch eine sorgfältige Widerspruchsbegründung übersandt werden. Zuvor sollte jedoch Akteneinsicht beantragt werden, um sicherzustellen, dass alle nötigen statistischen und formalen Grundlagen tatsächlich mit den im Prüfbescheid behaupteten Zahlen und Fakten übereinstimmen. Spätestens im Widerspruchsverfahren sind dann alle Einwendungen – medizinischer als auch rechtlicher Art – vorzutragen, damit diese berücksichtigt werden können. Wer jetzt noch immer nicht reagiert und im Zweifel keinen Rechtsbeistand einschaltet, könnte in einem späteren Klageverfahren mit wesentlichen Argumenten und Einwendungen ausgeschlossen sein, wenn diese erstmalig vorgetragen werden. Selbst wenn die Einwendungen also noch überzeugend sind, könnte das Sozialgericht diese zurückweisen, weil sie als „verspätet“ angesehen werden. Daher muss spätestens nach Erhalt eines Prüfbescheids unter Festsetzung einer Regresssumme reagiert werden. Die anwaltliche Erfahrung zeigt jedoch, dass Überschreitungen im Arzneimittel- und im Heilmittelbereich meist durch die Patientenklientel und die damit verbundene Notwendigkeit, entsprechende Verordnungen auszustellen, begründet sind. Denn eines ist klar: Wer krank ist und entsprechender Medikamente oder Heilmittel bedarf, der hat – trotz der Richtgrößen – einen gesetzlichen Anspruch auf Verordnung durch den Arzt. Ein Arzt kann und muss diese Verordnungen ausstellen, wenn sie unter Berücksichtigung des Wirtschaftlichkeitsgebots notwendig sind. Notwendige Medikamente und Heilmittel dürfen niemals unter Berufung auf die Überschreitung des Richtgrößenbudgets versagt werden. Der Arzt hat zwar später die lästige Pflicht, die Notwendigkeit der Verordnung darzulegen. Soweit jedoch das Krankheitsbild und die damit verbundene Behandlungsbedürftigkeit die Verordnungen erforderlich machen, sind Überschreitungen des Richtgrößenbudgets gerechtfertigt und dürfen nicht zu einem Regress gegen den Arzt führen.

Beate Bahner, Heidelberg

Fachanwältin für Medizinrecht

Internet: http://www.beatebahner.de/



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