Dienstag, 22. September 2009

Der sogenannte Kassenpatient in der Ergo/Physio-Praxis

Leistungen, die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen erbracht werden, unterliegen verschiedensten Regularien. Diese finden sich im Sozialgesetzbuch, in Rahmenverträgen, in Heilmittelrichtlinien etc.
Der kassenzugelassene Praxisinhaber ist für die Einhaltung dieser Bestimmungen verantwortlich. Bei Verstoß drohen Sanktionen wie Rückerstattung von zuviel erhaltener Vergütung, Strafe bis hin zum Entzug der Kassenzulassung. Bei Vorliegen einer Straftat (Betrug) sind auch Geldstrafe und/oder Gefängnis möglich.

Der sogenannte Kassenpatient hat Anspruch auf medizinisch notwendige Behandlung.
Die Behandlung hat zweckmäßig und wirtschaftlich zu sein.
Ärzte und Kostenträger müssen sich an die seit 2004 gültigen Heilmittelrichtlinien http://www.g-ba.de/downloads/62-492-65/RL-Heilmittel-04-12-21.pdf halten.

Der Heilmittelkatalog http://www.heilmittelkatalog.de/ dient als Nachschlagewerk für alle Beteiligten.

Um einen Kassenpatienten optimal therapieren zu können, sollten einige Dinge beherzigt werden:

1) Der Therapeut ist für den Patienten da, nicht umgekehrt.
2) Mit der Therapie muss spätestens 10 Tage(Physiotherapie) bzw 14 Tage (Ergotherapie) nach Ausstellungsdatum der Verordnung begonnen werden.
3) Ohne Heilmittelverordnung darf keine Therapie stattfinden.
4) Zertifikatspositionen dürfen ausschließlich nur von berechtigten Therapeuten durchgeführt werden.
5) Jeder volljährige Patient hat die gesetzlichen Zuzahlungen zu leisten. Die Zuzahlung beträgt 10% der Kosten sowie 10 Euro je Verordnung (Rezeptblatt).
6) Die Therapie darf nicht länger als 10 Tage (Physio)/14 Tage (Ergo) unterbrochen werden. Es gibt Ausnahmen bei Krankheit/Urlaub.
7) Die Therapiefrequenz darf nicht überschritten werden.
8) Die Angaben des Arztes sind maßgeblich.

Kassenpatienten sind Kunden. Kunden achten naturgemäß auf ein gutes Preis-/Leistungsverhältnis.
Kein Kunde würde etwas blanko unterschreiben. Er würde nicht verlangen, dass Daten geschummelt werden.
Die Therapiepraxis darf keine Zusatzvergütung verlangen (z.B.: die Krankenkasse bezahlt 15 Min und Patient auch noch mal 15 Min zusätzlich privat, damit eine Gesamtbehandlungszeit von 30 Min zusammenkommt).
Sinnvolle Zusatzleistungen müssen vom Arzt verordnet werden (Wärme, Kälte, Elektrotherapie, Bäder etc.).

Liebe Patienten,
wir bitten Sie um Ihre Unterstützung bei der wundervollen Aufgabe, Sie behandeln zu dürfen. Wenn wir uns offensichtlich zu viel um Bürokratie kümmern, denken Sie bitte daran, dass diese Regeln auch Ihrem Schutz dienen!
Heute war ich gezwungen einen Patienten wieder wegzuschicken, da er schon das Zweite mal keine Verordnung mitgebracht hatte. Ich hätte ihn schon beim ersten Mal nicht behandeln dürfen. Jetzt ist er böse auf mich. Das trifft mich hart.
In doppelter Hinsicht.
Denn ich habe vermutlich einen Patienten verloren, weil ich mich an die Regeln halte.

Wir sind immer bestrebt unsere Patienten optimal zu versorgen. Sowohl persönlich als auch fachlich.
Danke für Ihr Vertrauen!!!

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