Donnerstag, 10. März 2011

Achtung Privatpatienten, Ergotherapie darf ausgeschlossen werden!

Immer wieder das Gleiche! Patienten, die privat versichert sind, tragen besonders schwer an Konsequenzen, die sie bei Vertragsabschluss noch nicht überblicken konnten. Deshalb sollten Sie sich Ihren Vertrag noch einmal ansehen und bei Bedarf, rechtzeitig (!), anpassen!

http://agb-recht.de/vertragsrecht/klausel-recht/2008/12/lg-kiel-ausschluss-von-leistungen-fur-ergotherapie-in-avb-privater-krankenversicherung-zulaessig/

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