Freitag, 25. Februar 2011

Bowentherapie nicht nur Ärzten und Heilpraktikern vorbehalten

Fußreflexzonentherapie darf nur von Ärzten und Heilpraktikern durchgeführt werden, da dies eine Heilbehandlung ist.
Medizinische Masseure und Physiotherapeuten dürfen dies nur mit ärztlicher Verordnung.

Bei der Bowentherapie hat ein Gericht folgendes festgestellt:

http://www.anwalt24.de/beitraege-news/fachartikel/die-ausuebung-der-bowtech-methode-ist-nicht-nur-aerzten-und-heilpraktikern-vorbehalten

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