Freitag, 25. Februar 2011
Bowentherapie nicht nur Ärzten und Heilpraktikern vorbehalten
Fußreflexzonentherapie darf nur von Ärzten und Heilpraktikern durchgeführt werden, da dies eine Heilbehandlung ist.
Medizinische Masseure und Physiotherapeuten dürfen dies nur mit ärztlicher Verordnung.
Bei der Bowentherapie hat ein Gericht folgendes festgestellt:
http://www.anwalt24.de/beitraege-news/fachartikel/die-ausuebung-der-bowtech-methode-ist-nicht-nur-aerzten-und-heilpraktikern-vorbehalten
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Medizinische Masseure und Physiotherapeuten dürfen dies nur mit ärztlicher Verordnung.
Bei der Bowentherapie hat ein Gericht folgendes festgestellt:
http://www.anwalt24.de/beitraege-news/fachartikel/die-ausuebung-der-bowtech-methode-ist-nicht-nur-aerzten-und-heilpraktikern-vorbehalten
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